
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
Wir befinden uns hier im Bereich der sogenannten Mikromobilität. Diese umfasst kleinere Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb, sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge oder, kurz, EKV. Im Englischen lautet der Begriff „Light Electric Vehicle” und wird mit LEV abgekürzt. Laut Definition haben Elektrokleinstfahrzeuge eine bauartbedingte Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h. Zudem müssen diese Fahrzeuge die folgenden Merkmale aufweisen:
- keinen Sitz für den Fahrer oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
- eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen,
- eine Lenk- oder Haltestange,
- eine Gesamtbreite von nicht mehr als 0,7 m, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1,4 m und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2 m sowie
- ein Maximalgewicht ohne Fahrer von 55 kg.
Die geläufigsten Elektrokleinstfahrzeuge sind E-Scooter oder E-Roller. Zu dieser Kategorie gehören auch Segways und manche E-Skateboards und Pedelecs. Das klassische E-Bike zählt streng genommen nicht zur Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge, da die meistens Modelle spielend schneller als 20 km/h fahren können.