Recycling
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Rücknahme und Entsorgung von Batterien
Die Batterieverordnung regelt mit äußerster Gründlichkeit Rechte und Pflichten von Herstellern, Händlern und Verbrauchern im Umgang mit Batterien. Für juristische Laien und bezogen auf die von uns vertriebenen Produkte besagt die Verordnung:
Durch den Verkauf von Batterien und Akkus oder durch den Verkauf von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
- Laut der "Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus" dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden.
- Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
- Nutzen Sie bitte diese unentgeltliche Rückgabe ihrer verbrauchten Batterien und Akkus in Sammelbehälter oder einer öffentlichen Sammelstelle, wie z.B. einem Wertstoffhof der Kommunen.
- Batterien und Akkus, die mit folgenden Symbolen versehen sind und über uns bezogen wurden, oder durch über uns bezogene Akkus ersetzt wurden, können Sie uns gerne auch frei Haus zur fachgerechten kostenlosen Entsorgung zusenden. Die Alt-Batterien und Akkus müssen dann sicher und fachgerecht verpackt sein. Die Kontakte sind gegen Kurzschluss (wegen Brandgefahr) zu sichern.
- Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem der folgenden Symbole gekennzeichnet:

- Zusätzlich ist unter dem Symbol der enthaltene Schadstoff angegeben:
- Pb für Blei
- Hg für Quecksilber
- Cd für Cadmium
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Neben unseren Verbraucherbatterien vertreiben wir auch Starterbatterien. Ob eine Batterie eine Starter- oder Verbraucherbatterie (nach der Verordnung eine "sonstige" Batterie) ist entscheidet der Hersteller, nicht wir. Für Starterbatterien sind wir verpflichtet, von Endverbrauchern ein Pfand in Höhe von 7,50€ pro Starterbatterie zu erheben. Dies gilt nicht, wenn Sie beim Kauf einer Starterbatterie eine verbrauchte Starterbatterie gemäß 4.) an uns zurückgeben oder uns einen Entsorgungsnachweis (im Original!) zusenden.
Sie erhalten Ihr Pfand erstattet, wenn Sie die verbrauchte Batterie oder den Entsorgungsnachweis samt einer Kopie unserer Rechnung als Pfandmarke gemäß 4.) an uns zurückgeben.
GRS-Batterien
Wiederverwertung schont die Umwelt
Battery-Kutter entsorgt Schadstoffe aus Blei und Standardbatterien fachgerecht!
Battery-Kutter ist sich seiner Verantwortung, des Umganges mit möglicherweise umweltunverträglichen Stoffen, bewusst. Daher ist ein wichtiger Aspekt unserer täglichen Arbeit, die fachgerechte Entsorgung von Batterien. Um das Bewusstsein um die Einfachheit guter Entsorgung weiter wachsen zu lassen, bieten wir unseren Kunden die kostenlose Entsorgung von alten Zellen an.
GRS Batterien ist daher über die Jahre einer unserer wichtigsten Partner geworden.
Das gemeinsame Rücknahmesystem Batterien ist eine Stiftung, die eine einheitliche und flächendeckende Rücknahme verbrauchter Batterien in Deutschland gewährleistet. Ins Leben gerufen wurde sie im Mai 1998 von führenden Batterieherstellern sowie dem Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie. Die Stiftung finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Nutzer. Diese Hersteller und Importeure entrichten entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien, Entsorgungskostenbeiträge über einen Treuhänder an die Stiftung für die Serviceleistungen.
-- grs-batterien.de
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